Patientenservice
Information zur Zuzahlungsbefreiung seit 01.07.2006

Liebe Patientin, lieber Patient,

seit dem ersten Juli sind zahlreiche besonders günstige Arzneimittel im Zuge des Arzneimittelversorgungs- wirtschaftlichkeitsgesetzes (kurz AVWG) von der Zuzahlung (=Rezeptgebühr) befreit. Das bedeutet für Sie, dass Sie in der Apotheke nichts mehr für diese Präparate bezahlen müssen und mindestens 5 € einsparen.

Welche Präparate das sind, erfahren Sie bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder im Internet unter www.gkv.info bzw. www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung.

Arztservice

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