Kostenerstattung

female pharmacist noting assortment of drugs

Seit der Gesundheitsreform 2012 können gesetzliche Krankenkassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel ganz oder teilweise übernehmen.

Diese OTC-Präparate - „over the counter“ bedeutet „über die Ladentheke“ - können Sie sich von Ihrem Arzt mit einem grünen Rezept oder einem Privatrezept verordnen lassen. Das eingelöste Rezept und den Beleg der Apotheke - beispielsweise für milgamma® protekt, magnerot® classic oder B12 Ankermann® von Wörwag Pharma - reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Sie können die eingelösten Verordnungen und Apothekenbelege auch sammeln und zusammen gegen Jahresende einreichen. Je nach Kasse beträgt die maximale Höhe der Erstattungssumme 30 Euro bis 500 Euro pro Jahr.

Eine Übersicht, welche Krankenkassen welche Zusatzleistungen bieten, finden Sie hier.*

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

* Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Tabelle bereitgestellten Informationen. Maßgeblich sind in jedem Fall die direkten Informationen der Krankenkassen. Haftungsansprüche, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.