Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen

Sie möchten unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu einem unserer Produkte melden? Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular und beachten Sie die Datenschutzhinweise zur Arzneimittelsicherheit. 

  • Im Fall von medizinischen Notfällen bitten wir Patientinnen und Patienten, sich umgehend an eine Ärztin, einen Arzt oder den ärztlichen Notdienst zu wenden.
     

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Post an

Wörwag Pharma GmbH & Co. KG

Pharmakovigilanz-Abteilung

Flugfeld-Allee 24
71034 Böblingen dso@woerwagpharma.com

Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln

Seit der Gesundheitsreform 2012 können gesetzliche Krankenkassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel ganz oder teilweise übernehmen. Diese sogenannten OTC-Präparate können Sie sich mit einem grünen Rezept oder einem Privatrezept verordnen lassen. Das eingelöste Rezept und den Beleg der Apotheke können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen – auch gesammelt gegen Jahresende. Je nach Kasse kann die maximale Höhe der Erstattungssumme 30 Euro bis 500 Euro pro Jahr betragen.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
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