Kostenerstattung

female pharmacist noting assortment of drugs

Seit der Gesundheitsreform 2012 können gesetzliche Krankenkassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel ganz oder teilweise übernehmen.

Diese so genannten OTC-Präparate - „over the counter“ bedeutet „über die Ladentheke“ - können Sie sich von Ihrem Arzt mit einem grünen Rezept oder einem Privatrezept verordnen lassen. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um zu erfragen, welche Kosten erstattet werden. In diesen Fällen können Sie das eingelöste Rezept und den Beleg der Apotheke - beispielsweise für milgamma® protekt, magnerot® classic oder B12 Ankermann® von Wörwag Pharma -  bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Sie können die eingelösten Verordnungen und Apothekenbelege auch sammeln und zusammen gegen Jahresende einreichen. Je nach Kasse kann die maximale Höhe der Erstattungssumme 30 Euro bis 500 Euro pro Jahr betragen.