Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen

Sie möchten unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu einem unserer Produkte melden? Bitte treten Sie dafür jederzeit mit uns über E-mail oder Telefon in Kontakt und beachten Sie die Datenschutzhinweise zur Arzneimittelsicherheit.

  • Im Fall von medizinischen Notfällen bitten wir Patientinnen und Patienten, sich umgehend an eine Ärztin, einen Arzt oder den ärztlichen Notdienst zu wenden.
     

Bitte senden Sie Ihre Meldung mit allen relevanten Infos per E-Mail oder Post an

Wörwag Pharma GmbH & Co. KG

Pharmakovigilanz-Abteilung

Flugfeld-Allee 24
71034 Böblingen dso@woerwagpharma.com

Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln

Seit der Gesundheitsreform 2012 können gesetzliche Krankenkassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel ganz oder teilweise übernehmen. Diese sogenannten OTC-Präparate können Sie sich mit einem grünen Rezept oder einem Privatrezept verordnen lassen. Das eingelöste Rezept und den Beleg der Apotheke können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen – auch gesammelt gegen Jahresende. Je nach Kasse kann die maximale Höhe der Erstattungssumme 30 Euro bis 500 Euro pro Jahr betragen.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
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